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Allgemeine Geschäftsbedingungen

monschjart ist eine Marke der Firma schwarzlabels gmbh. Wird die Marke oder der Name der Fotografin erwähnt, gilt jeweils die schwarzlabels gmbh als Gesellschaft und Vertragspartner inkl. aller Rechte und Pflichten.

 

Kontaktangaben

schwarzlabels gmbh

Monika Schwarz (Fotografin)

Haldenstrasse 4

CH-5735 Pfeffikon LU

 

monika@schwarzlabels.ch

Unternehmensidentifikationsnummer

CHE-139.882.234

Sitz in: Luzern

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen dem Fotografen und dem Kunden erreicht werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen «AGB» gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er beim Fotografen eine Fotografische Arbeit bestellt und / oder die zu leistende Reservationsgebühr beglichen ist.

Individuelle Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

 

1. ALLGEMEINES
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Monika Schwarz (monschjart) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen widersprochen wird.

1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

 

2. URHEBERRECHT / NUTZUNGSRECHT
2.1. Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält die Fotografin als Urheberin das Recht, einzelne Bilder für Eigenwerbung zu verwenden. Nicht personenbezogene Bilder, sowie Bilder, auf denen man keine Personen erkennt, darf die Fotografin als Referenzaufnahmen verwenden. (z. B. Messen, Website, Visitenkarten, Flyer, Inserate, Internetseiten, Facebook/Instagram etc..). Bei der Veröffentlichung der Bilder achtet die Fotografin stets auf einen hohen Anspruch der Darstellung der Personen.

2.2. Das Urheberrecht der Bilder liegt immer ausschließlich beim Fotografen.

2.3. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Bilder in Social Media, für Alben, Abzüge etc. nutzen darf.

2.4. Bei der Verwendung der Bilder in Online- und Printmedien ist der Fotograf, als Urheber des Bildes zu nennen. (Fotografie: monschjartwork) 

2.5. Die kommerzielle Nutzung durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin (z.B. Location, Visagistin, Florist, Brautkleidgeschäft oder andere Dienstleister) ist untersagt, ebenso wie die Herausgabe des Bildmaterials durch den Auftraggeber. Dienstleister müssen sich mit der Fotografin in Verbindung setzten, um das Nutzungsrecht zu erwerben.

2.6. Die Fotografin ist berechtigt, die Bilder an Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Druckereien zu senden, um die vom Auftraggeber bestellten Produkte fertigzustellen.

2.7. Die Roh-Daten verbleiben immer beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format.

2.8. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

 

 

3. VERGÜTUNG / EIGENTUMSVORBEHALT
3.1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten usw. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

3.2. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 25% des vereinbarten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.

3.3. Fotoshooting: Die Bezahlung/ Restzahlung erfolgt im Anschluss an das Fotoshooting in bar oder nach dem Fotoshooting und vor dem Erhalt der bearbeiteten Fotos per Rechnung.

3.4. Hochzeit: Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Hochzeitsfotografie, ist eine Terminreservierungsgebühr (1. Teilzahlung) in Höhe von CHF 500 fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei der Fotografin, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Die Restzahlung der Auftragssumme (2. Teilzahlung), erfolgt nach der Hochzeit und vor Erhalt der bearbeiteten Fotos per Rechnung. 

3.5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

3.6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

 

 

4. BILDBEARBEITUNG
4.1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Fotos und Fotoarbeiten unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.

4.2. Die nachträgliche Bearbeitung von Bildern des Fotografen durch den Auftraggeber, dazu zählen monochrome Umfärbung, Filter, nachträgliche Retusche, entfernen des Logos / Wasserzeichen des Fotografen (betrifft die Bilder in den Bildauswahl-Galerien / Feedbackgalerien), ist nicht gestattet.

4.3. Änderungswünsche im Nachhinein, die zuvor nicht Teil des Auftrages waren, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

 

 

5. LEISTUNGSSTÖRUNG / AUSFALLHONORAR
5.1. Wird die für die Durchführung des Fotoshootings veranschlagte Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

5.2. Rücktritte bzw. Stornierungen von verbindlichen Reservierungen bedürfen der Textform und müssen vom Auftragnehmer bestätigt werden. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

 

 

Fotoshooting:
Für Stornierungen von Fotoshooting-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:

Ab dem 14. Tag vor dem gebuchten Termin: 25%
Ab dem 7. Tag vor dem gebuchten Termin: 50 %
Ab dem 2. Tag vor dem gebuchten Termin: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. 

Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

Bei wetterbedingten Absagen (starker Regen) bei Fotoshootings handelt es sich um keine Stornierung, sondern um eine Verschiebung. 

 

Bewölkter Himmel rechtfertigt keine Verschiebung. Alternative Aufnahmeorte sind möglich.
 

 

Hochzeitsreportagen:
Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:

Ab 15 Monate vor dem Hochzeitstermin: 25% der Auftragssumme, bzw. die Terminreservierungsgebühr CHF 500.-
Ab 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50% der Auftragssumme
Ab 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 75% der Auftragssumme
Ab 1 Monat vor dem Hochzeitstermin: 100% der Auftragssumme

Die Terminreservierungsgebühr verbleibt generell beim Fotografen.

 

 

6. HÖHRERE GEWALT
6.1. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet die Fotografin auf die vereinbarten Kosten.

6.2. Monika Schwarz (monschjart) kann nicht rechtlich belangt werden und es darf keinen Schadenersatz gefordert werden. 

6.3. Monika Schwarz bemüht sich, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

 

 

7. DATENSCHUTZ
7.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Näheres ist unter der Datenschutzerklärung zu finden.

 

 

8. HAFTUNG
8.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2. Der Fotograf bewahrt die Daten sorgfältig auf. Er ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach Beendigung des Auftrags zu löschen.

8.3. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich.

8.4. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gedruckter Bilder. Es gelten die Garantieleistungen der Hersteller der Druckwerke.

8.5. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

8.6. Der Bildschirm der Fotografin ist optimal farbkalibriert. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weisen nicht auf ein schlechtes Farbmanagement im Foto hin. Lassen Sie Ihre Bilder bei einem qualitativ hochwertigen Fotolabor entwickeln, um die Echtheit der Farben zu erhalten.

 

 

9. LIEFERZEITEN UND REKLAMATION BEI DRUCKERZEUGNISSEN
9.1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb von 15 Arbeitstagen aus. 

9.2. Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens der Druckerei oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.3. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und mit bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 5 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

9.4. Sollten digitale Bildwerke, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechten, in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann Monika Schwarz keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.

 

 

10. ZUSATZ FÜR HOCHZEITEN UND REPORTAGEN
10.1. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste, z. B. bei Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.

10.2. In geistlichen Stätten besitzt der Geistliche Hoheitsrecht. Sollte der Geistliche Verbote aussprechen, die das Fotografieren hindert, haftet die Fotografin nicht für den Ausfall. In den Fällen versucht die Fotografin bestmöglich Fotografien anzufertigen.

10.3. Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist die Fotografin mit Speisen und Getränken zu versorgen und es sind angemessene Pausen zu gewähren.

10.4. Bei einer erforderlichen Übernachtung werden die Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit 2h und Auftragslage ab 8h.

10.5. Ist es wegen höherer Gewalt der Fotografin nicht möglich den Auftrag auszuführen, ist Monika Schwarz bemüht einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.

 

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Die mit Monika Schwarz abgeschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.


11.2. Monika Schwarz behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Monika Schwarz.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab April 2025.

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